Allgemeine Nutzungsbedingungen B2B, Stand: 07/2018

1. Offenlegung, Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen B2B (ANB B2B) gelten – vorbehaltlich etwaiger Besonderer Bedingungen – für alle Leistungen der
fanation GmbH
FN 451986k, LG Linz, UID ATU-71136512
Schumpeterstraße 22, 4040 Linz
Telefon: +43 (0) 732 / 32 20 11
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Web: www.uplink.team
(FANATION) betreffend die interaktive Plattform UPLINK (siehe Punkt 2.) an Personen, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung (KSchG) sind (KUNDEN).
1.2. FANATION ist Mitglied der Wirtschaftskammer und unterliegt den gewerberechtlichen Bestimmungen der österreichischen Gewerbeordnung (abrufbar unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht) und der gewerberechtlichen Aufsicht des Magistrates Linz.
1.3. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass FANATION ihre Leistungen nur zu den in diesen ANB B2B geregelten Bedingungen anbietet bzw. zur Verfügung stellt und akzeptiert diese ANB B2B durch Inanspruchnahme bzw. Nutzung von Leistungen von FANATION. Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten nur, wenn sie von FANATION schriftlich anerkannt wurden. Ist ein KUNDE mit diesen ANB B2B oder Teilen davon nicht einverstanden, ist ihm die Inanspruchnahme bzw. Nutzung von Leistungen von FANATION nicht gestattet.
1.4. Diese ANB B2B können unter https://www.uplink.team/agb.html elektronisch abgerufen, ausgedruckt, downgeloaded und auf einem Speichermedium gespeichert werden.

2. Beschreibung, Lizenz
2.1. Bei UPLINK handelt es sich um eine individuell entwickelte interaktive Plattform zur internen Unternehmens-Kommunikation, welche von FANATION dem KUNDEN entgeltlich zur Verfügung gestellt wird. UPLINK kann sowohl über eine Browser-Version, elektronisch abrufbar unter https://www.uplink.team und verlinkter Sub-Domains, als auch über mobile Anwendungen (Apps) für Android und iOS genutzt werden.
2.2. Die Plattform UPLINK besteht aus urheberrechtlich geschützten Werken im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), wie insbesondere aus der zugrundeliegenden Software samt Adaptionen und Weiterentwicklungen (Updates und Upgrades), einschließlich Komponenten, Codes, Datenbanken, Benutzeroberfläche, Designs, Grafiken, Layouts und Dokumentationen (SOFTWARE) sowie den über UPLINK bereitgestellten Diensten, Services und Inhalten, wie insbesondere Informationen, Daten, Texte, Bilder, Videos, Ideen und Features (INHALTE). Sämtliche Eigentums- und Immaterialgüterrechte verbleiben bei FANATION bzw. – z.B. im Falle von Open-Source-Software – beim jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber. Der KUNDE erwirbt nur das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die vereinbarte Vertragslaufzeit (siehe Punkt 6.) begrenzte Recht zur vertragsgemäßen und unveränderlichen Nutzung von UPLINK (Werknutzungsbewilligung) durch sich und seine konzernmäßig verbundenen Unternehmen auf die vereinbarte Anzahl von (mobilen und nicht mobilen) Endgeräten (LIZENZ). Jede darüberhinausgehende Verwendung, Verwertung, Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung oder Verbreitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FANATION bzw. des jeweiligen Urhebers bzw. Rechteinhabers. So ist dem KUNDEN insbesondere nicht gestattet, UPLINK oder Teile davon zu kopieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen, zu übertragen, abzutreten, Sublizenzen einzuräumen oder auf mehreren als der vereinbarten Anzahl von Endgeräten zu verwenden. Benutzerdokumente, wie User-Manuals, Benutzerhandbücher, o.Ä. dürfen vom KUNDEN zwar zur dauerhaften Nutzung heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden; eine Weitergabe dieser Dokumente an Personen außerhalb des Unternehmens bzw. Konzerns des KUNDEN (DRITTE) ist jedoch nicht gestattet. Die LIZENZ entsteht im Umfang dieses Punktes mit Vertragsabschluss (siehe Punkt 3.5.).
2.3. Die Rechte von FANATION bzw. des jeweiligen Urhebers bzw. Rechteinhabers erfahren durch die Lizenzeinräumung an den KUNDEN keine Einschränkung.
2.4. Im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbestimmung des Punktes 2.2. sowie im Falle des Zahlungsverzuges ist FANATION berechtigt, den Zugang zu UPLINK unverzüglich zu sperren und die Vertragsauflösung zu erklären (siehe Punkt 6.5.).
2.5. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die Lizenzbestimmung des Punktes 2.2. sowie im Falle einer widerrechtlichen Benützung von UPLINK (z.B. im Falle der Umgehung einer verfügten Sperre) verpflichtet sich der KUNDE zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen und dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Konventionalstrafe in Höhe von EUR 50.000,00 (in Worten: Euro fünfzigtausend). Die Höhe der Konventionalstrafe ist insbesondere im Hinblick auf die Gefährdung des Geschäftsmodells von FANATION im Falle einer Verletzung der Lizenzbestimmung gerechtfertigt. FANATION steht es frei, darüber hinausgehende Schäden oder Unterlassungsansprüche zusätzlich geltend zu machen.

3. Nutzung von UPLINK
3.1. Gegenstand des Vertrages zwischen FANATION und dem KUNDEN ist die entgeltliche Zurverfügungstellung der Plattform UPLINK zur Nutzung durch den KUNDEN nach Maßgabe des Umfanges der LIZENZ, diesen ANB B2B sowie den jeweils geltenden gesetzlichen Rechtsvorschriften.
3.2. Um UPLINK nutzen zu können, hat der KUNDE die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu erfüllen. Der KUNDE hat für eine zur Nutzung von UPLINK erforderliche kompatible Hardware (Server und Rechner (PC/Laptop/Smartphone) mit ausreichend Rechenleistung und Speicherkapazität) samt gängigem, aktuellem Betriebssystem sowie für einen Zugang und eine ausreichende Verbindung zum Internet zu sorgen und die dafür anfallenden Kosten selbst zu tragen; diese sind nicht im Vertrag inbegriffen (siehe Punkt 4.8.).
3.3. Dem KUNDEN wird – nicht zuletzt aufgrund möglicher Sicherheitsrisiken – empfohlen, seine Betriebssysteme und Internetbrowser vor der Nutzung von UPLINK auf den aktuellen Stand zu bringen. Sollten sich die allgemeinen technischen Standards und damit auch diejenigen von UPLINK in Zukunft verändern, so hat sich der KUNDE diesen Veränderungen auf eigene Kosten anzupassen.
3.4. Für einen Vertragsabschluss bedarf es zunächst einer schriftlichen Bestellung des KUNDEN mittels des (physischen oder elektronisch unter https://www.uplink.team abrufbaren) Bestellformulars bei ausdrücklicher Akzeptierung dieser ANB B2B, der Gerichtsstandvereinbarung sowie der Allgemeinen Datenschutzbedingungen B2B (Punkt 8.). Der KUNDE gibt mit der Bestellung gegenüber FANATION ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages zum Erwerb einer LIZENZ zur Nutzung von UPLINK ab.
3.5. Der Vertrag mit dem KUNDEN kommt mit Übermittlung einer Bestellbestätigung seitens der FANATION in Textform (d.h. per Brief, Fax oder E-Mail) zustande. FANATION behält sich vor, KUNDEN vor Übermittlung einer Bestellbestätigung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.6. Nach Vertragsabschluss wird FANATION das Backend von UPLINK am Server des KUNDEN installieren und eine Basis-Einschulung durchführen (siehe Punkt 4.2.).

4. Leistungsinhalt und Entgelt
4.1. Leistungsinhalt und -umfang sowie das vom KUNDEN zu bezahlende Entgelt ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von FANATION und der von FANATION akzeptierten Bestellung des KUNDEN.
4.2. Mit dem Erwerb einer LIZENZ zur Nutzung von UPLINK sind nachstehende Dienstleistungen standardmäßig mitumfasst (BASIS-PAKET):
- Installation des Backend von UPLINK auf dem Server des KUNDEN;
- Installation künftiger Updates und Upgrades auf dem Server des KUNDEN;
- einmalige Basis-Einschulung nach Installation am Server und einmalige Einschulung bei Updates und Upgrades für ausgewählte Administratoren seitens des KUNDEN;
- telefonische und elektronische Kundenhotline; Erreichbarkeit: werktags von Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr MEZ; ausgenommen bei sogenannten „Zwickeltagen“ sowie in Fällen von zuvor bekannt gegebenen Betriebsurlauben (GESCHÄFTSZEITEN);
- Kundenservice; Beginn der Behebung von Störungen oder Fehlern – ungeachtet des Verursachers und der Ursache – durch einen fachkundigen Kundenbetreuer binnen acht Stunden ab nachweislichem Eingang der Störungsmeldung (telefonisch, per E-Mail oder Fax) bei FANATION, wobei nur die GESCHÄFTSZEITEN für die Berechnung des Fristenlaufs herangezogen werden (KUNDENSERVICE).
4.3. FANATION behält sich vor, weitere Dienstleistungen (ZUSATZ-PAKETE) in ihr Sortiment aufzunehmen und dem KUNDEN anzubieten. Der KUNDE ist nicht verpflichtet, hierüber einen Vertrag abzuschließen.
4.4. FANATION ist bemüht, eine möglichst hohe und sichere Verfügbarkeit und Funktionalität von UPLINK sowie der Datenverarbeitung und
-übertragung zu gewährleisten und Störungen und Fehler so gering wie möglich zu halten. FANATION schuldet dem KUNDEN aber keine ständige, sichere, störungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit (insbesondere über das Internet) und Funktionsfähigkeit von UPLINK sowie der Datenverarbeitung und -übertragung. In diesem Sinne stellen etwa bloß vorübergehende, behebbare Einschränkungen, Unterbrechungen und Störungen keine Mängel und Vertragsverletzungen von FANATION dar.
4.5. Vorbehaltlich der Erfüllung eingegangener vertraglicher Pflichten obliegt die Festlegung des Leistungsangebotes und die Gestaltung der Plattform UPLINK, der über UPLINK verfügbaren Features, Dienste und Services sowie der Preise und der Zahlungskonditionen ausschließlich FANATION und ist FANATION jederzeit zu deren Änderung, Reduktion, Erweiterung oder Löschung ohne Vorankündigung nach freiem Ermessen berechtigt.
4.6. Ein monatlich zu entrichtendes Entgelt ist jeweils im Voraus am Ersten eines jeden Monats, ein jährlich zu entrichtendes Entgelt jeweils im Voraus am Ersten des dem Vertragsabschluss (Punkt 3.5.) folgenden Monatsersten für die nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig. Die von FANATION angebotenen Zahlungsmethoden werden auf dem Bestellformular sowie elektronisch unter https://www.uplink.team angezeigt. FANATION behält sich vor, die angebotenen Zahlungsmethoden jederzeit zu ändern.
4.7. Bei gänzlichem oder teilweisem Zahlungsverzug tritt Terminverlust ein und wird die gesamte noch aushaftende Forderung bis zum Ende einer Befristung oder einer Mindestvertragsdauer sofort zur Zahlung fällig, sofern FANATION nicht in Textform (d.h. per Brief, Fax oder E-Mail) einer (reinen) Stundung zustimmt. Ungeachtet des Terminverlustes ist FANATION berechtigt, bis zur vollständigen Leistung des fälligen Zahlungsbetrages UPLINK für den KUNDEN zu sperren. Der KUNDE bleibt in diesem Fall jedoch zur Bezahlung der fälligen Forderung verpflichtet. Darüber hinaus ist der KUNDE verpflichtet, FANATION etwaige Bankgebühren und alle weiteren Kosten zu erstatten, welche FANATION aufgrund der durch den KUNDEN verschuldeten Rückgängigmachung der Zahlung bzw. Sperre der Plattform angefallen sind (z.B. Bankrücklastspesen). Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche behält sich FANATION ausdrücklich vor.
4.8. Für die Inanspruchnahme von UPLINK können kundenseitig externe Kosten, auf welche FANATION keinen Einfluss hat, wie insbesondere Verbindungsentgelte gegenüber Mobilfunk- und Internetbetreibern, anfallen.
4.9. Die Verrechnung der Leistungen von FANATION erfolgt durch elektronische Rechnung. Der KUNDE erteilt hiermit seine Zustimmung zur elektronischen Verrechnung und zum Erhalt elektronischer Rechnungen per E-Mail auf die jeweils von ihm zuletzt nachweislich bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

5. Pflichten und Obliegenheiten des KUNDEN
5.1. Der KUNDE verpflichtet sich:
- UPLINK nur vertragsgemäß sowie in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu verwenden;
- keine Versuche zu unternehmen, um den Quellcode von UPLINK abzuleiten, von UPLINK oder Teilen davon abgeleitete Werke zu erstellen oder die vorgesehenen technischen Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, die über UPLINK bereitgestellten Dienste, Services und INHALTE vor nicht gestatteten Verwertungshandlungen zu schützen;
- allfällige Zugangscodes und Passwörter vertraulich zu behandeln, nicht an DRITTE weiterzugeben, offen zu legen oder DRITTE zu ermächtigen, diese zu verwenden, sowie gegen einen Zugriff durch DRITTE, missbräuchlicher Nutzung oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Verwendungen zu schützen;
- unverzüglich jede unberechtigte, missbräuchliche oder in betrügerischer Absicht vorgenommene Nutzung von UPLINK sowie den Verdacht, dass UPLINK einer solchen Gefahr ausgesetzt sein könnte, an FANATION (Kontaktdaten siehe Punkt 1.1.) zu melden und die Zugangscodes und Passwörter zu ändern.
5.2. Der KUNDE und die Nutzer der vom Kunden zur Verfügung gestellten Lizenzen zur Nutzung von UPLINK (ENDNUTZER) erklären, dass Sie während der Nutzung des Produkts alle geltenden Gesetze, Regeln und Bestimmungen einhalten. Sie willigen ferner ein, gewisse Verhaltensregeln einzuhalten, die für Ihre Nutzung des Produkts gelten. Diese Verhaltensregeln werden nicht als vollständig betrachtet und können jederzeit von FANATION geändert werden. In jedem Fall dürfen Sie das Produkt nur wie vorgesehen verwenden. Zum Beispiel und ohne FANATION Rechte auf Einleitung rechtlicher Schritte gegen Sie zu beschränken, dürfen Sie:
- in Verbindung mit dem Produkt kein Material (Texte, Fotos, Videos usw.) erstellen, nutzen, teilen und/oder auf irgendeine Art veröffentlichen, das eine Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung, eines Rechts auf geistiges Eigentum oder der Persönlichkeitsrechte eines Individuums darstellen würde oder das zum Begehen einer unerlaubten Handlung anstiften würde.
- das normale Funktionieren des Produkts oder seiner Teile oder deren Verfügbarkeit für andere Nutzer oder das Funktionieren der Partner-Netzwerke des Produkts nicht ändern, stören, blockieren, einer außergewöhnlichen Belastung unterwerfen, unterbrechen, verlangsamen und/oder behindern oder versuchen, eine der genannten Maßnahmen auszuführen.
- keine Viren, Trojaner, Würmer, Bomben, beschädigte Dateien und/oder andere in ähnlicher Weise zerstörerische Vorrichtungen oder veränderte Daten im Rahmen des Produkts übermitteln oder weiterverbreiten und auch in keiner Weise Angriffe auf die Server und/oder das Produkt organisieren, daran mitwirken oder in irgendeiner anderen Weise daran beteiligt sein.
- keine alternativen Methoden der Nutzung der Produkte schaffen, zur Verfügung stellen oder nutzen.
- die Chats, Pinnwände und andere Kanäle nicht durch Unterbrechung des Konversationsflusses mit wiederholten Nachrichten ähnlicher Art spammen.
- Nachrichten, Medien oder Inhalte, die im alleinigen und ausschließlichen Ermessen von FANATION als anstößig angenommen oder erachtet werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf verletzende, bedrohende, gesetzwidrige, beleidigende, belästigende, diffamierende, verunglimpfende, obszöne, sexuell explizite oder rassistisch, ethnisch oder auf andere Weise unzulässige Äußerungen, nicht übertragen oder kommunizieren.
- andere Nutzer von UPLINK nicht belästigen oder bedrohen.
- die Melde-Funktion nicht auf unangemessene Weise verwenden und keine unrichtigen Berichte schicken.

6. Vertragsdauer
6.1. Das Vertragsverhältnis zwischen FANATION und dem KUNDEN über die Bereitstellung bzw. Nutzung von UPLINK beginnt mit Annahme der Bestellung des KUNDEN durch FANATION (Punkt 3.5.) und wird auf die mit dem KUNDEN vereinbarte Dauer (Vertragslaufzeit) abgeschlossen.
6.2. Ein auf eine bestimmte Dauer abgeschlossenes Vertragsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Dauer automatisch, ohne dass es einer gesonderten Auflösungserklärung bedarf.
6.3. Bei Verträgen, welche auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden, beträgt die Mindestvertragsdauer – sofern mit dem KUNDEN nicht in Textform (d.h. per Brief, Fax oder E-Mail) Abweichendes vereinbart wurde – zwölf Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer sind sowohl FANATION als auch der KUNDE berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten mittels nachweislicher Erklärung in Textform (d.h. per eingeschriebenen Brief, Fax oder E-Mail mit Empfangsbestätigung) zu kündigen (ordentliche Kündigung).
6.4. Bei Vorliegen wichtiger Gründe haben sowohl FANATION als auch der KUNDE – ungeachtet einer allfälligen Mindestvertragsdauer – das Recht, das Vertragsverhältnis mittels nachweislicher Erklärung in Textform (d.h. per eingeschriebenen Brief, Fax oder E-Mail mit Empfangsbestätigung) mit sofortiger Wirkung aufzulösen (außerordentliche Kündigung).
6.5. Wichtige Gründe, welche FANATION zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen, sind insbesondere:
- der Zahlungsverzug des KUNDEN trotz erfolgter Zahlungserinnerung und Gewährung einer angemessenen Nachfrist;
- eine Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen (insbesondere der Punkte 2.2. und 5.), wobei in diesem Fall keine Nachfristgewährung erforderlich ist.
6.6. Wichtige Gründe, welche den KUNDEN zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen, sind insbesondere:
- die vollständige Einstellung des Betriebes von UPLINK aus welchen Gründen auch immer;
- die Nichtbehebung von technischen Störungen, welche von FANATION rechtswidrig und schuldhaft verursacht worden sind und die zur Unbenutzbarkeit von UPLINK führen, nach nachweislicher Aufforderung des KUNDEN in Textform (d.h. per eingeschriebenen Brief, Fax oder E-Mail mit Empfangsbestätigung) unter detaillierter Angabe bzw. Beschreibung der technischen Störungen und Setzung einer angemessenen Nachfrist.

7. Gewährleistung, Haftung
7.1. FANATION leistet dem KUNDEN Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. FANATION übernimmt jedoch keine Gewähr für:
- kundenseitig zu erbringende Leistungen (siehe insbesondere Punkt 3.2.);
- die uneingeschränkte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Sicherheit von UPLINK (siehe Punkt 4.4.) sowie
- dafür, dass UPLINK den nicht in Textform (d.h. schriftlich, per Fax oder E-Mail) zugesicherten bzw. in dieser Form vereinbarten Eigenschaften, Vorstellungen und Anforderungen des KUNDEN entspricht.
7.2. Die Nutzung von UPLINK, deren Dienste, Services sowie INHALTE erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr des KUNDEN. FANATION übernimmt insbesondere keine Verantwortung und Haftung für Schäden und Folgeschäden aus oder in Zusammenhang mit
- Datenverlusten, -beschädigungen und -veränderungen sowie Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen (DSG 2000, DSGVO sowie Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018), welche nicht ausschließlich FANATION oder deren Erfüllungsgehilfen oder Auftragsverarbeiter (Dienstleister) rechtswidrig und schuldhaft verursacht haben;
- Störungen, Fehlern und Funktionsbeeinträchtigungen betreffend UPLINK sowie die Datenverarbeitung und -übertragung (siehe Punkt 4.4.);
- über UPLINK kommunizierten INHALTEN; FANATION haftet insbesondere nicht für Verlust, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit oder eine bestimmte Verwend- oder Verwertbarkeit der über UPLINK kommunizierten INHALTE und macht sich diese fremden INHALTE mangels Einflussmöglichkeit hierauf nicht zu eigen und überprüft und kontrolliert diese auch nicht; die Verantwortlichkeit für diese INHALTE liegt ausschließlich beim KUNDEN bzw. derjenigen Person, welche die betreffenden INHALTE über UPLINK kommuniziert;
- Verletzungen von Rechten DRITTER durch den KUNDEN;
- Rechtsverhältnissen zwischen dem KUNDEN und DRITTEN;
- unbefugten und/oder manipulativen Zugriffen auf oder Eingriffen in UPLINK sowie die Datenverarbeitung und -übertragung, insbesondere unter Verwendung von Viren, Würmern, Trojanern und ähnlichen Programmen (z.B. Hackerangriffe);
- höherer Gewalt, wie insbesondere bei Naturereignissen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Terroranschlägen, Streiks, hoheitlichen Eingriffen, Störungen der Energiezufuhr oder der Kommunikation.
7.3. Im Übrigen haftet FANATION dem KUNDEN – ausgenommen bei Personenschäden – jedenfalls nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit und ist die Haftung in jedem Fall auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Haftpflichtversicherungssumme beschränkt. Die Haftung für bloße Vermögensschäden, Folgeschäden, Schäden aus Ansprüchen DRITTER und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.4. FANATION haftet – abgesehen von Datenverlusten, -beschädigungen und -veränderungen sowie Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen (siehe Punkt 7.2. erster Spiegelstrich) auch nicht für Schädigungen durch Personen, für welche sie gemäß §§ 1313a, 1315 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) nicht haftet.
7.5. Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch für Eigentümer, Organe und deren Mitgliedern, Mitarbeitern, Vertretern und zurechenbarer Gehilfen von FANATION sowie für von FANATION beigezogene Auftragsverarbeiter und Subunternehmer.

8. Einhaltung von Rechtsvorschriften, Datenschutz und Datensicherheit
8.1. FANATION stellt dem KUNDEN die Plattform UPLINK gemäß diesen ANB B2B zur Nutzung zu Verfügung und erbringt zusätzliche Dienstleistungen, was eine Verarbeitung gewisser personenbezogener Daten erforderlich macht (siehe Punkt 8.3.). FANATION verarbeitet aber keine Zugriffs- und Inhaltsdaten hinsichtlich UPLINK und führt auch keine Überwachung, Überprüfung, Kontrolle oder Analyse welcher Art auch immer der über UPLINK kommunizierten INHALTE durch.
8.2. Es obliegt ausschließlich dem KUNDEN und ist kundenseitig sicherzustellen, dass die Nutzung von UPLINK sowie die Datenverarbeitung und -sicherheit unter Einhaltung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen, erfolgt, dass personenbezogene Daten sowie gegebenenfalls Zugriffs- und Inhaltsdaten verschlüsselt und sicher aufbewahrt werden und erforderlichenfalls ein Back-Up auf einem Server des KUNDEN erstellt wird.
8.3. Sofern und soweit FANATION personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet, gelten die elektronisch unter https://www.uplink.team/datenschutz.html abrufbaren Allgemeinen Datenschutzbedingungen B2B.

9. Vertragsübernahme
FANATION ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der KUNDE stimmt einer solchen Vertragsübernahme durch Akzeptierung dieser ANB B2B ausdrücklich vorab zu. Der KUNDE darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von FANATION an Dritte abtreten.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
10.1. Das gesamte Rechtsverhältnis zwischen FANATION und dem KUNDEN – einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens, seiner Nichtigkeit und seiner Vor- und Nachwirkungen – unterliegt ausschließlich österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsabkommens (CISG).
10.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von FANATION vereinbart.
10.3. Erfüllungsort ist der Sitz von FANATION.

11. Sonstige Bestimmungen
11.1. FANATION überprüft die Einhaltung und Aktualität dieser ANB B2B regelmäßig und behält sich vor, diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu ergänzen, um vor allem, aber nicht beschränkt darauf, den jeweils geltenden Rechtsvorschriften zu entsprechen und dem Interesse des KUNDEN entgegenzukommen.
11.2. Änderungen und Ergänzungen dieser ANB B2B bedürfen der Zustimmung des KUNDEN. Wenn FANATION Änderungen oder Ergänzungen dieser ANB B2B vornehmen möchte, wird sie den KUNDEN vorher hiervon benachrichtigen. Darüber hinaus werden die geänderten oder ergänzten ANB B2B auf der Internetseite https://www.uplink.team veröffentlicht und können somit jederzeit vom KUNDEN elektronisch abgerufen, ausgedruckt und downgeloaded werden. Ältere Versionen werden zur Einsicht des KUNDEN in einem Archiv aufbewahrt.
11.3. Der KUNDE verzichtet – soweit nach zwingendem Recht zulässig – darauf, das Vertragsverhältnis zwischen FANATION und ihm zwecks Anpassung oder Aufhebung (insbesondere wegen Irrtums, Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage) anzufechten oder geltend zu machen, es sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig. Der KUNDE bestätigt darüber hinaus, dass er sich vor Vertragsabschluss über den wahren Wert der jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen informiert hat und dass er diese nach den gegebenen Verhältnissen und den Marktverhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausdrücklich als angemessen anerkennt und er auch bei Vorliegen des Tatbestandes gemäß § 934 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) das Vertragsverhältnis eingegangen wäre.
11.4. Sollte eine Bestimmung in diesen ANB B2B ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsteile verpflichten sich anstelle der nicht rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung unverzüglich eine solche Bestimmung schriftlich festzulegen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am Nächsten kommt, was von den Vertragsteilen nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt, falls sich in diesen ANB B2B eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke ergeben sollte.